2006-10-06
An
das Städtische Sozialamt
widerspruch gegen den punkt "einzusetzendes einkommen" (EUR 50.00) in ihrem bescheid von 2006-09-14 .
das sind einmalige geschenke meiner schwester, so dass ich nicht sagen kann, ob sie mir in zukunft was überweist und wieviel .
da hat frau e. sicher was falsch interpretiert, vielleicht sogar bewusst, weil ich bei herrn t. mein befremden über ihren arbeitsstil geäußert habe . ich würde jedenfalls gern wissen, auf welchen paragraf sie sich da beruft
.
m.f.g. s.
2006-10-16
ihr widerspruch, von 2006-10-06, gegen den bescheid von 2006-09-14
sehr geehrter herr s.
der von ihnen eingelegte widerspruch gegen den bescheid von 2006-09-14 ist 2006-10-06 bei mir eingegangen .
ihr widerspruch richtet sich gegen die anrechnung des unterhaltes durch verwandte .
im zuge des grundsicherungsantrages wurden die kontoauszüge der letzten monate eingesehen und kopiert . aus diesen geht hervor, dass ein monatlicher betrag von 50 euro auf dem konto eingeht . dieser eingang ist auf dem konto seit mai 2006 zu erkennen . wie meine kollegin dazu geschrieben hat, handelt es sich hierbei um eine zahlung von ihrer schwester und ihrem schwager für die benutzung des internetanschlusses .die anrechnung dieses positiven geldeingangs (
wie sieht wohl ein negativer geldeingang aus?) erfolgt nach §82 absatz 1 sgb xii . hiernach wird der begriff des einkommens wie folgt geregelt: "zum einkommen gehören alle einkünfte in geld oder geldeswert..."
aufgrund dieser tatsache wurde dieser geldeingang als einkommen bei der grundsicherung berechnet .
sollte sich der widerspruch damit nicht erledigt haben, bitte ich um eine kurze schriftliche rückmeldung bis 2006-11-03 .
mit freundlichen grüßen
im auftrag
s.
2006-10-18
An
das Städtische Sozialamt
betr.: ihr schreiben von 2006-10-16
wie meine schwester mir mitgeteilt hat, wird sie mir in zukunft kein geld mehr überweisen, da sich die voraussetzungen geändert haben (da ihr mir das geld wieder abzieht, könnte ich mir einen internetanschluss sowieso nicht mehr leisten . wieso ihr mir den allerdings wegnehmen wollt und mir stattdessen gelegenheit gebt, mich von den fernsehgebühren zu befreien, ist mir allerdings schleierhaft . fernsehen gehört wahrlich nicht zu meiner geistigen grundsicherung, internet schon! weiterhin ist mir schleierhaft, wieso geschenke als einkünfte angesehen werden . kann ich mir jetzt auch keinen neuen computer mehr schenken lassen? (kaufen ist nämlich nicht drin) und gibt es dazu eine entsprechende stelle im gesetzestext?)
bitte berücksichtigen sie ab sofort meine neue lage .
m.f.g. s.
2006-10-16
ihre grundsicherungsangelegenheit
sehr geehrter herr s.
wie sie mir durch ihr schreiben von 2006-10-19 mitgeteilt haben, hat sich die finanzielle situation nun bei ihnen geändert .
damit ich allerdings einen möglichen grundsicherungsanspruch von maximal 10 euro berechnen kann, benötoge ich noch folgende unterlagen:
- nachweis über die kündigung des internetanschlusses durch den internetanbieter
- schriftliche erklärung von ihrer schwester und ihrem schwager, dass keine unterstützung in form von geld, geldswert oder in sachleistungen erfolgt . und seit wann die unterstützung an sie eingestellt wird .
bitte legen sie diese unterlagen bis 2006-11-10 in der infothek des sozialamtes vor . sollten die o.g. unterlagen bis zum obigen termin hier nicht eingegangen sein und auch sonst keine nachricht von ihnen vorliegen, müsste ihr antrag wegen unzureichender mitwirkung an der aufklärung des sachverhaltes abgelehnt werden bzw. müßte bei mögliche vergünstigungen eine berechnung ohne diese erfolgen .
hinweis: sofern aufgrund ihres falles die unterstützungen nun in bar o. ä. erfolgen, ist dies ein straftatbestand (unterstützungsbetrug) nach dem ordnungswidrigkeitengesetz und die sozialleistung muss nach §45 sozialgesetzbuch x komplett zurück gefordert werden .
mit freundlichen grüßen
im auftrag
s.
2006-11-01
HanseNet
UnterlassungsErklaerung
2006-11-06
An
das Städtische Sozialamt
betr.: meine grundsicherungsangelegenheit
wie sie aus den 2006-11-03 eingereichten unterlagen ersehen können, war die letzte zahlung meiner schwester und meines schwagers 2006-10-01 . da die zahlungen sich immer auf den vormonat beziehen, haben sie mir die unterstützung für oktober zu unrecht angerechnet, und ich bekomme noch 9.83 euro von ihnen .
m.f.g. s.
2006-11-07
ihre grundsicherungsangelegenheit
sehr geehrter herr s.
um ihre grundsicherung abschließend bearbeiten zu können, benötige ich noch von ihrem internetanbieter den kündigungsnachweis zu wann der internetanschluss gekündigt ist .
in ihrem kündigungsschreiben an die firma hansenet geben sie an, dass durch das sozialamt elmshorn ein internetanschluss verboten wird . ich möchte ihnen in keinster weise einen internetanschluss verbieten . wie sie mit schreiben von 2006-10-19 selbst mitgeteilt haben, wurde die zahlungen durch ihre schwester und ihren schwager eingestellt, was zur folge hat, dass sie sich den internetanschluss nicht mehr leisten können . da sie sich dafür entschieden haben ihren grundsicherungsanspruch, von maximal 10,00 € geltend zu machen, liegt es in meinem aufgabenbereich die finanzielle seite der antragsteller zu beleuchten . 69,31 € müssen für hansenet gezahlt werden . demgegenüber stehen 50,00 € von ihrer schwester und ihrem schwager . wie bereits in meinem schreiben von 2006-10-16 erklärt, muss ich diesen betrag anrechnen . hierbei verfüge ich über keinerlei ermessensspielraum . da sie mir in ihrem schreiben mitgeteilt haben, dass aufgrund meiner anrechnung ihre schwester und ihr schwager die unterhaltszahlung komplett einstellen, stehen 69,31 € für das internet im raum, die durch sie voll gezahlt werden müssen . dieser betrag kann aus sozialhilferechtlicher sicht gar nicht durch sie gedeckt werden . ich möchte sie daher auf folgendes hinweisen: im rahmen der sozialhilfe kann nur das notwendige anerkannt werden . nicht alles, was vielleicht wünschenswert ist, ist notwendig im sinne der sgb und kann aus sozialhilfemitteln finanziert werden .
des weiteren haben sie mitgeteilt, dass die zahlung ihrer schwester und ihrem schwager zu 2006-10-01 eingestellt worden ist, aber sie anfang oktober 2006 noch eine zahlung erhalten haben . sofern sie diesen betrag wieder zurückzahlen mussten, weisen sie mir dies bitte durch einen entsprechenden schriftlichen beleg nach . die entsprechenden nachweise erbitte ich bis zum 17.10.2006 . sollte ich bis dahin weder eine nachricht noch die entsprechenden unterlagen von ihnen vorliegen haben, werde ich die neuberechnung aufgrund mangelnder mitwirkung an der aufklärung des sachverhaltes abgelehnt werden (
was für ein deutsch) . den widerspruch sehe ich in dem zusammenhang dann als erledigt an .
mit freundlichen grüßen
im auftrag
s.
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WiderSpruch